§11b
Rechtliche Vorteile als ordentliches Mitglied gem. §11b WaffG
Wir halten uns streng an den §11b WaffG
§ 11b. WaffG – Sportschützen
- Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
- Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
a) Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
b) über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen. - Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
- Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Quelle: ris.bka.gv.at
Der Status des SSVA
Der SSVA gilt gem. §11b (2) als Sportschützenverein. Dies ist durch die Statuten festgelegt aber auch durch die Mitgliedschaft im Österreichischen Schützenbund gegeben.
Dementsprechend können wir bei Erfüllung aller Kriterien gem. §11b (3) auch eine Sportschützenbestätigung gem. §11b erteilen. Diese ist jedoch auf die Absätze (1)-(3) eingeschränkt.
Rechtliche Vorteile
- Der Vorstand des SSVA ist mit den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden in Kontakt und stimmt sich ab, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Eine Erweiterung der Waffenbesitzkarte ist möglich, da der SSVA den rechtmäßigen Bedarf für einen weiteren B-Platz bestätigen kann. (Die Kriterien s.u. müssen jedoch erfüllt werden)
- Vom Hauptsponsor Edelweiss Adventure werden Leihwaffen gegen eine geringe Leihgebühr zum Nachweis des Bedarfs zur Verfügung gestellt. Somit steht der aktiven Nutzung weiterer Waffengattungen, Kaliber, Modelle, usw. nichts entgegen.
- Edelweiss Adventure veranstaltet unter der Patronanz des SSVA regelmäßig sportlich wertvolle Schießbewerbe, die den SSVA unterstützen den Mitgliedern die Möglichkeiten zu bieten, um dem Schießsport aktiv, sportlich wertvoll und mit Freude nach gehen zu können.
- Rechtliche Beratung und Unterstützung durch den Hauptsponsor Edelweiss Adventure mit dem .308er ABO Ticket.
Kriterien zur Unterstützung durch den SSVA
- Zeitraum: Ein Antrag zur Erweiterung ist frühestens nach 18-24 Monaten realistisch. Früher gestellte Anträge, kann die Behörden eher als Laune wahrnehmen. Sie wollen sicher gehen, dass der Schütze tatsächlich in der Materie verbleibt und dem Sportschießen langfristig treu bleibt.
- Plätze: Es müssen zumindest 3 Bewerbe und mind. 12x pro Jahr und einmal im Monat mit einer bestimmten Waffengattung bzw. Kaliber geschossen werden, um eine Erweiterung für diese Waffe zu stellen. Es fällt der Behörde leichter einer Erweiterung zuzustimmen, wenn der Bedarf gem. Abs. (3) plausibel gemacht wird.
- Waffengattungen: Der SSVA unterstützt lediglich Anträge zur Erweiterung der WBK, die im Zusammenhang mit den Vereinsaktivitäten und angebotenen Leistungen des Sponsors Edelweiss Adventure stehen.
- Qualifikation als §11b Sportschütze: Der SSVA plant in Kooperation mit der Edelweiss Adventure ein Qualifikationsschießen, das die Schießfertigkeiten des Sportschützen unterstreicht. Die Edelweiss Adventure wird diese Qualifikation entsprechend zertifizieren. Grundsätzlich ist für diesen Zweck ein standardisierter Qualifikationsdrill (Parcours) geplant, der einen Mix aus Treffer und Geschwindigkeit erfordert.
§11b (4) Lange Magazine bzw. §17 Kat.A Waffen
Anträge für Erweiterungen nach §11b (4), wie z.B. lange Magazine oder Waffen der Kat. A muss das Mitglied selbstständig und unabhängig stellen.
Begründung: Aktuell ist der SSVA kein Mitglied in einem Verband oder selbst Verband, der den Bedarf bestätigen darf.
Zuständige Behörden sind Partner!
Die zuständigen Behörden sind Partner des SSVA!
Der SSVA und seine Funktionäre pflegen einen respektvollen und professionellen Umgang mit der Behörde und seinen Mitarbeitern. Der regelmäßige Austausch und Diskurs zur Auslegung des WaffG soll der Behörde und dem Sportschützen eine einfache Abwicklung der Anträge ermöglichen.
Es ist dem SSVA wichtig, dass seine Mitglieder und Sportschützen nur Anträge stellen, die zweckmäßig und realistisch sind. Der Umgang aller Mitglieder mit den Behörden ist respektvoll und sportlich zu pflegen.
Das Gesetz sieht vor, auch den Rechtsweg einzuschlagen, wenn der Sportschütze glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein.
Was ist realistisch und unrealistisch für Erweiterungsanträge?
Realistisch ist für einen Sportschützen:
- Er führt ein Schießbuch
- Er trainiert regelmäßig seit 2 Jahren monatlich spezifisch für Bewerbe
- Er trainiert regelmäßig mit einer Leihwaffe, die er in Zukunft besitzen möchte
- Er nimmt regelmäßig über 2 Jahre an Bewerben teil. Die Platzierung spielt keine Rolle
- Er unternimmt Skill-Level Überprüfungen durch z.B.: Edelweiss Adventure
- Er ist qualifizierter Sportschütze durch die Edelweiss Adventure (in Planung…)
- Er ist Verbandsmitglied
Unrealistisch ist, weil er defacto kein Sportschütze ist:
- ballern zu gehen ohne Trainingszweck
- nach 1 Jahr eine Erweiterung zu beantragen nur weil es lässig ist
- an sportlich wertlosen Bewerben teilzunehmen
- den Behörden fadenscheinige Nachweise und Begründungen vorzulegen
- Anträge für Waffen bzw. Erweiterungen zustellen, für die es keine Bewerbe gibt
- Keine Schießfertigkeit zu entwickeln
- Keine Trainings-, Bewerbe oder Qualifikationsschießen zu besuchen